Häufige Fragen
Ein Sachverständiger ist eine Person, die keine Interessenkonflikte hat und frei von jeglicher Beeinflussung durch Dritte ist. Er arbeitet unabhängig und objektiv und gibt eine unvoreingenommene Meinung oder Bewertung ab. Ein unabhängiger Sachverständiger muss weit über übliches Fachwissen auf einem bestimmten Gebiet verfügen, dies nachweisen können und hat keine Verbindung zu den Parteien, die von seiner Bewertung oder Meinung betroffen sind. Dies gewährleistet, dass seine Bewertungen und Empfehlungen fair und unparteiisch sind.
Ein Sachverständiger für elektrische Anlagen ist ein Fachmann, der eine spezielle Ausbildung und Praxiserfahrung in Bezug auf elektrische Anlagen hat. Seine Hauptaufgabe besteht darin, eine Bewertung oder ein Gutachten über den Zustand der elektrischen Anlagen zu erstellen. Dabei untersucht er die Anlagen und überprüft, ob sie den geltenden Vorschriften und Sicherheitsstandards entsprechen.
Ziel ist es, potenzielle Gefahrenquellen zu identifizieren und Vorschläge für die Beseitigung von Mängeln und Schwachstellen zu erarbeiten.
Der Sachverständige arbeitet unabhängig und objektiv und stellt Abweichungen von der vereinbarten Leistung oder geltenden Vorschriften zu der vorgefundenen elektrischen Anlage fest. Er dokumentiert diese Abweichung und gibt diese in einem Bericht an den Auftraggeber weiter. Der Sachverständige für elektrische Anlagen arbeitet in der Regel für Versicherungen, Behörden, Unternehmen oder Eigentümer von Gebäuden oder Anlagen.
Wir beraten Sie gerne, legen aus und errichten besondere Ladesäulen und Lademanagementsysteme. Die Anlagen müssen teilweise direkt beim Versorger registriert und bei Bedarf gesteuert werden können. Dabei unterstützen wir gerne Elektrofachbetriebe.
Schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an office@starkstop.de
Wir werden dann schnellstmöglich Kontakt zu Ihnen aufnehmen. Für eine bessere Übersicht sollte in Ihrer E-Mail das Projekt, der Schadensfall oder die Prüfung kurz beschrieben werden.
Zusätzlich bitten wir um eine Telefonnummer unter der wir in Kontakt mit Ihnen treten können.
Nach der Klärung der Details erstellen wir ein Angebot, das sie dann entsprechend prüfen können.
Um uns zu beauftragen, senden Sie uns eine Beauftragung per E-Mail zu.
Wir werden dann eine Auftragsbestätigung an Sie zurücksenden.
Nein, eine Auskunft ohne in Augenscheinnahme ist nicht möglich. Es kann nur eine telefonische Auftragsklärung oder eine Auskunft zu einem schon aufgenommenen Sachverhalt erteilt werden.