Gutachten

Ein Privatgutachten ist ein fachlicher Bericht über den technischen Sachverhalt, der von Privatpersonen, Behörden oder Unternehmen direkt bei einem unabhängigen Sachverständigen beauftragt werden kann.
Privatgutachten kommen auch bei Gerichtsprozessen zum Einsatz; diese werden als qualifizierte Parteivorträge gewertet, wenn der Sachverständige eine entsprechende Qualifikation nachweist.

Ein Versicherungsgutachten im Bereich Elektrotechnik ist die fachliche Beurteilung einer elektrischen Anlage oder eines Schadens, die meist durch einen VdS-anerkannten Sachverständigen im Auftrag des Betreibers einer elektrischen Anlage oder einer Versicherung erstellt wird, um den technischen Zustand zu ermitteln oder eine Schadensursache festzustellen.
Wir decken den Bereich der Elektrotechnik ab, einschließlich der elektrischen Anlagen, der Blitzschutzanlagen, der Thermografie von elektrischen Anlagen und der PV-Anlagen.

Ein Gerichtsgutachten ist ein vom Gericht beauftragter, unabhängiger fachlicher Bericht über die Beantwortung von Beweisfragen eines Sachverständigen, der den Verfahrensbeteiligten zur Beurteilung technischer oder fachlicher Fragestellungen in einem Gerichtsverfahren dient.
Haben Sie Fragen? Wir stehen Ihnen gerne zur Seite!